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Startseite»Politik»Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Politik

Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.06.2026 • 12:56 Uhr

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration.

Dieser Artikel wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert.

Es bleibt dabei: Die AfD darf weiterhin vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies einen Antrag der AfD auf Berufung zurück und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024. Damals waren die Richter nach der Auswertung von mehreren tausend Seiten Material zum Schluss gekommen, „dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen“.

„Maß der zulässigen Kritik überstiegen“

Der BayVGH teilte mit, das Verwaltungsgericht habe „in nicht zu beanstandender Weise gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen“. Einschlägige Äußerungen aus der AfD seien ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit gewürdigt worden.

Laut den obersten bayerischen Verwaltungsrichtern ist die Einschätzung nicht zu beanstanden, dass bestimmte Äußerungen, die der AfD zuzurechnen sind, „das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“. Aufgezählt werden Aussagen zur „Remigration“, zur „Diffamierung“ von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu „Umsturzphantasien“ oder zu einer „fortgesetzten Agitation“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Zudem sind dem BayVGH zufolge die von der AfD aufgeworfenen Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

Erneute juristische Niederlage

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die Verfassungsschützer wollen herausfinden, welche Rolle Extremisten in der Partei spielen und in welche Richtung die Partei insgesamt steuert. Dagegen wehrte sich die AfD mit ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern.

Zunächst verlor die Partei in der Eilsache in zwei Instanzen. Mitte 2024 wies das Verwaltungsgericht München die Klage auch im Hauptsacheverfahren als unbegründet zurück. Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht tausende Belege und Aktenseiten vorgelegt, darunter Posts aus den sozialen Medien, Äußerungen von AfD-Politikern auf Veranstaltungen sowie in Chatgruppen. Die Richter kamen bei der Auswertung zu dem Ergebnis, „dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist“. Bei den jeweiligen Äußerungen von AfD-Vertretern handle es sich nicht nur um einzelne verbale Entgleisungen.

Die AfD beantragte gegen das Urteil Berufung, die vom BayVGH jetzt abgelehnt wurde. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

SPD: „Weckruf“ für die Demokratie

Die Vizechefin der SPD-Landtagsfraktion, Anna Rasehorn, bezeichnete den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs als „Weckruf für den Bestand unserer Demokratie“. Die AfD in Bayern stehe klar in der Tradition des offiziell aufgelösten rechten „Flügels“ rund um Björn Höcke. Es gebe enge Verbindungen der Partei zur Identitären Bewegung (IB). Rasehorn zeigte sich überzeugt, dass ein Prüfverfahren für ein Parteiverbot Aussicht auf Erfolg habe und jetzt eingeleitet werden müsse. „Die wehrhafte Demokratie hat die Pflicht, ihre Instrumente zu nutzen.“

Eine Reaktion der bayerischen AfD auf den Gerichtsbeschluss steht noch aus.

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Quelle: BR24 Radio 17.06.2026 – 08:45 Uhr

Bayerischer Rundfunk

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