Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Letzte Chance für ExtraEnergie-Geschädigte | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 23, 2026

    Social Media: Plattformen schützen Minderjährige nicht ausreichend

    Juni 22, 2026

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026
  • Nachrichten

    DFB-Team ohne Brown: Nagelsmann muss den nächsten Verteidiger ersetzen

    Juni 24, 2026

    Wollte Politik beeinflussen: Südkoreas Polizei nimmt hochbetagten Sektenführer fest

    Juni 24, 2026

    Touristenattraktion in London: Buckingham-Palast setzt Wachwechsel-Zeremonie wegen Hitze aus

    Juni 24, 2026

    Nach Krampf-Knockout: Schiedsrichter Zwayer erhält seinen zweiten WM-Einsatz

    Juni 24, 2026

    Kommt weit und lädt schnell: Changan Deepal S05 PHEV – Langstreckler im Luxusgewand

    Juni 24, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Früher war es auch heiß

    Juni 24, 2026

    Wurde in Indien ein 5G-Mast aus Protest angezündet?

    Juni 24, 2026

    Lamborghini auf der A12? Mehrere Fehler entlarven KI-Bild

    Juni 24, 2026

    Heimarbeit mit Kugelschreibern, Haargummis und Perlen?

    Juni 24, 2026

    Verschenkt Elon Musk tatsächlich Geld für ein Krypto-Casino?

    Juni 23, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Ermittler nehmen Schadsoftware vom Netz

    Juni 24, 2026

    Ursache im Funksystem: Was über die Bahn-Störung bekannt ist

    Juni 24, 2026

    Ukraine: Sexarbeit im Frontgebiet | tagesschau.de

    Juni 24, 2026

    Handynutzer sollen Funklöcher über App melden

    Juni 24, 2026

    Hitze hat Europa weiter im Griff

    Juni 24, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»USA ziehen sich 2018 zurück: Darum durchkreuzte Trump Obamas Atom-Deal mit dem Iran
Nachrichten

USA ziehen sich 2018 zurück: Darum durchkreuzte Trump Obamas Atom-Deal mit dem Iran

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

USA ziehen sich 2018 zurückDarum durchkreuzte Trump Obamas Atom-Deal mit dem Iran

Trump hatte wiederholt den früheren US-Präsidenten Obama für Sanktionslockerungen im Rahmen des unter ihm verhandelten Wiener Atomabkommens von 2015 kritisiert. (Foto: picture alliance / abaca)

Kurze Laufzeit, keine genauen Regeln zu ballistischen Raketen: Aus Sicht von Donald Trump hatte sein Vorgänger Barack Obama 2015 kein gutes Atomabkommen mit Teheran ausgehandelt. Was es beinhaltete und welche Folgen der US-Ausstieg hatte.

US-Präsident Donald Trump wird inmitten der Iran-Verhandlungen nicht müde zu betonen, wie schlecht aus seiner Sicht der Iran-Deal war, den Ex-Präsident Barack Obama ausgehandelt hatte. Als Trump in seiner ersten Amtszeit auf den Demokraten im Weißen Haus folgte, durchkreuzte er dessen Abkommen und die USA zogen sich 2018 zurück. Zu kurze Laufzeit, keine genaue Regelung zu ballistischen Raketen – nicht nur daran stießen sich auch Kritiker.

Was wollte Obama und was wollte der Iran?

USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich als UN-Vetomächte sowie Deutschland einigten sich zunächst im April 2015 in Lausanne mit dem Iran auf ein Rahmenabkommen, um einen jahrelangen Atomstreit im Grundsatz beizulegen. Der Westen wollte verhindern, dass der Iran unter dem Deckmantel eines zivilen Atomprogramms für Energieversorgung eine Atombombe bauen kann, die er gegen den Erzfeind Israel einsetzen könnte.

Teheran bestritt, eine Bombe bauen zu wollen. Die Verhandlungspartner arbeiteten darauf hin, dass die Urananreicherung einem System von Beschränkungen und Kontrollen unterworfen wird. Dem Iran ging es darum, dass international verhängte Sanktionen gegen das Land gelockert werden, damit es Öl verkaufen und so wichtige Einnahmen generieren kann. Außerdem wollte der Iran seine außenpolitische Isolation überwinden.

Die Einigung markierte nach 35 Jahren Eiszeit zwischen Washington und Teheran auch einen Neubeginn der Beziehungen. 1979 war nach dem Sturz des Schahs die US-Botschaft besetzt und Dutzende US-Diplomaten und andere Amerikaner fast eineinhalb Jahre als Geiseln festgehalten worden.

Was genau beinhaltete das Abkommen?

Mehrere Monate später, im Juli 2015, einigten sich die Verhandler in Wien auf das eigentliche Abkommen. Der sogenannte Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) hält unter anderem fest:

  • Der Iran bekräftigt, unter keinen Umständen jemals Atomwaffen anzustreben, zu entwickeln oder zu erwerben. Kernenergie soll nur zu friedlichen Zwecken genutzt werden.

  • Nach und nach werden internationale Sanktionen gelockert, die mit dem iranischen Atomprogramm zusammenhängen. Der internationale Zugang für den Iran in den Bereichen Finanzen und Banken, Handel, Technologie und Energie soll wieder erleichtert werden. Sollte der Iran gegen Regeln verstoßen, können die Sanktionen wieder reaktiviert werden. Zuvor waren Gelder im Ausland eingefroren worden, um Druck auf den Iran zu erhöhen.

  • Irans Urananreicherung wird bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) unterzogen.

  • Der Anreicherungsgrad von Uran muss 15 Jahre lang auf höchstens 3,67 Prozent begrenzt sein – dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus.

Hatte der US-Kongress ein Mitspracherecht?

Ja. Die Parlamentskammern Repräsentantenhaus und Senat hatten ein entsprechendes Gesetz als Grundlage verabschiedet. Dem zufolge musste Obama das Abkommen an den Kongress zur Überprüfung übermitteln. In dieser Zeit durften keine Sanktionen gelockert werden. Der Kongress hätte die Vereinbarung mit dem Iran per Resolution zumindest blockieren können. Dazu kam es nicht.

Wie reagierte Israel damals auf den Obama-Deal?

Anders als bei Trump, der die enge Freundschaft zu Israel betont, galt das Verhältnis zwischen Obama und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu als belastet. Israel sah sich durch das iranische Atomprogramm schon lange existenziell gefährdet und forderte – anders als es dann ausgehandelt wurde – einen vollständigen Stopp der Urananreicherung im Iran. Netanjahu galt damals als einer der schärfsten Kritiker des Atomabkommens. Israel hielt das Abkommen für nicht weitreichend genug und warf Teheran damals vor, trotz der Vereinbarung heimlich weiter den Bau von Atomwaffen anzustreben.

Was waren die Folgen des Ausstiegs aus dem Atom-Deal?

Die USA zogen sich unter der Regierung Trump 2018 trotz massiven Widerstands europäischer Partner aus dem Atomabkommen zurück und setzten Sanktionen wieder in Kraft. Mit einer „Strategie des maximalen Drucks“ wollte Trump die Führung in Teheran zu einem neuen, strengeren Abkommen zwingen.

  • Als Reaktion auf den US-Ausstieg und das Ausbleiben europäischer Wirtschaftskompensationen reicherte der Iran ab 2019 schrittweise wieder Uran an – bis auf einen Reinheitsgrad von 60 Prozent.

Für eine Kernwaffe muss Uran auf etwa 90 Prozent oder mehr angereichert werden. Der Schritt von 60 auf 90 Prozent gilt als technisch einfacher als die ersten. Deshalb betrachten die IAEA und viele Experten Uran mit 60 Prozent Anreicherung als besonders besorgniserregend, obwohl es noch nicht unmittelbar waffenfähig ist.

  • Als Folge des Ausstiegs von Trump schränkte der Iran auch die lückenlose Überwachung durch die IAEA ab 2021 sukzessive ein.

  • Geheimdienste und Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass der Iran sein Netzwerk aus Verbündeten in Nahost auch als Abschreckung gegen Angriffe auf sein Staatsgebiet und insbesondere sein Atomprogramm betrachtet hat. Die Logik dahinter: Wer den Iran angreift, muss mit Vergeltung an mehreren Fronten rechnen. Der Iran setzte dies bei den jüngsten militärischen Auseinandersetzungen mit USA und Israel um.

  • Die Sanktionen trafen die iranische Wirtschaft schwer. Öl-Exporte, die Landeswährung Rial und Investitionen brachen ein, Inflation und Armut stiegen deutlich. Als Folge des wirtschaftlichen Niedergangs brachen zu Jahresbeginn Massendemonstrationen aus. Der Iran verlangt auch deshalb in einem neuen Rahmenabkommen mit den USA, dass eingefrorene Auslandskonten freigegeben werden.

Quelle: ntv.de, Anna Ringle, Hans Dahne und Cindy Riechau, dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

DFB-Team ohne Brown: Nagelsmann muss den nächsten Verteidiger ersetzen

Juni 24, 2026

Wollte Politik beeinflussen: Südkoreas Polizei nimmt hochbetagten Sektenführer fest

Juni 24, 2026

Touristenattraktion in London: Buckingham-Palast setzt Wachwechsel-Zeremonie wegen Hitze aus

Juni 24, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.