FAQ
In der Debatte um eine Reform der Renten fordern die Gewerkschaften eine verpflichtende Betriebsrente, Unterstützung dafür kommt aus der SPD. Wie funktioniert die Betriebsrente und was würde eine Pflicht bedeuten? Fragen und Antworten.
In der Debatte über eine Rentenreform spricht sich neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nun auch der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine Betriebsrente für alle Arbeitnehmer aus. „Das würde helfen“, sagte der SPD-Chef in der ARD-Sendung Arena.
Zuvor hatte sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dafür ausgesprochen, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzrente und ergänzt die gesetzliche Rente. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert und durchgeführt. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Anlageform auswählt, sich um die Beitragszahlungen kümmert und Vertragspartner für den Anbieter oder Finanzdienstleister ist, der die Betriebsrente verwaltet. Die Einzelheiten dazu sind in der Regel in Tarifverträgen oder auf betrieblicher Ebene geregelt.
Die Beiträge werden über spezielle Vorsorgewege wie Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage angespart und später als monatliche Rente oder einmalige Auszahlung im Ruhestand ausgezahlt. Erst dann werden Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung) – und für alle, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, auch Abgaben zu diesen beiden Sozialkassen.
Wie ist die bAV aktuell geregelt?
Das Bundeskabinett, der Bundestag und der Bundesrat hatten Ende vergangenen Jahres bereits das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, mit dem die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern will. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.
Experten sehen das Gesetz allerdings kritisch: „Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt zwar einige spürbare Verbesserungen, aber insgesamt zu wenige, um den eigentlich notwendigen Boom in der betrieblichen Altersversorgung auszulösen“, sagte Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), bereits im März im Gespräch mit der ARD-Finanzredaktion.
Das liege vor allem an einem Mangel an garantiefreien Produkten bei der bAV. Denn nur wenn der Arbeitgeber nicht die Höhe der Leistungen in der Rentenphase garantieren muss, seien höhere Aktienquoten und damit höhere Renditechancen möglich.
Wie wird die bAV aktuell finanziert?
Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge allein. Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei diesem Modell einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten. Seit 2022 gilt dies auch für alle bereits bestehenden Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung.
Nach den Vorstellungen der SPD könnte das aber noch mal auf den Prüfstand kommen: SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte der Funke Mediengruppe: „Klar ist: Für eine gute Absicherung im Alter sind mehr finanzielle Mittel nötig. Diese müssen auch die Arbeitgeber mindestens paritätisch mit erbringen.“ Das würde eine höhere finanzielle Belastung für Arbeitgeber bedeuten, gerade für kleinere Firmen, weil zusätzliche Beiträge die Lohnkosten erhöhen würden.
Wie viele Arbeitnehmer haben schon heute eine bAV?
In Deutschland wird nach aktuellem Stand jeder Zweite eine Betriebsrente erhalten. Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt, dass Ende 2023 von 31,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 67 Jahren rund 52 Prozent eine betriebliche Altersversorgung haben. In kleinen und mittleren Unternehmen allerdings und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie noch wenig verbreitet.
Der DGB schlägt vor, gerade bei nicht tarifgebundenen Betrieben, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen in die bestehenden Modelle aufzunehmen. Eckpunkte zu dem Vorschlag will der DGB Ende des Monats vorstellen.
Was könnte eine verpflichtende bAV bringen?
Würde die betriebliche Altersvorsorge verpflichtend werden, erhielten alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrente. Das würde parallel zur gesetzlichen Rente laufen und damit eine Lücke schließen, die nach Einschätzung der Gewerkschaften Millionen Beschäftigte betrifft.
Die Idee einer stärkeren Absicherung abseits der gesetzlichen Rente, unterstützt auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Drei starke Säulen – gesetzlich, betrieblich und privat – werden in ein neues Verhältnis treten“, kündigte er an. Nur so bleibe die Altersversorgung auf Dauer sicher.
Wie reagieren die Arbeitgeber auf den Vorschlag?
Die Bundesvorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, kritisiert den Vorschlag einer verpflichtenden Betriebsrente scharf. Die betriebliche Altersvorsorge sei zwar eine Erfolgsgeschichte und stärke die Altersabsicherung von Millionen Beschäftigten, sagte die CDU-Politikerin dem Handelsblatt.
„Aber sie lebt von Akzeptanz, nicht von Zwang.“ Der Vorschlag des DGB gehe in die falsche Richtung, so Connemann. „Eine verpflichtende Betriebsrente für alle und zusätzliche Finanzierungspflichten für Arbeitgeber bedeuten vor allem eines: neue Belastungen für unsere Betriebe, und das zur Unzeit.“
In welchen Ländern läuft es bereits besser?
Aba-Geschäftsführer Stiefermann führte im Gespräch mit der ARD-Finanzredaktion „internationale Best-Practice-Modelle wie die Niederlande oder Schweden“ an: „Dort ist es eine Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung, die für eine gute Absicherung im Alter sorgt.“
Mit Informationen von Lilli-Marie Hiltscher, ARD-Finanzredaktion.
