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Politik

Was bedeuten die neuen EU-Regeln zu Gentechnik?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 17.06.2026 • 19:05 Uhr

Im Supermarkt dürfen künftig bestimmte genveränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung im Regal stehen. In rund zwei Jahren sollen die Regeln gelten. Was genau ist geplant? Und welche Reaktionen gibt es?

Worum geht es?

Die EU will die Regeln für den Einsatz von Gentechnik lockern. Das Parlament stimmte dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen. Auch aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen.

Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

Um welche genetischen Veränderungen geht es genau?

Es geht um „Neue Genomische Techniken“ (NGT) – etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Im Gegensatz zur klassischen Gentechnik wird hier keine fremde DNA in die Pflanze eingebaut. Stattdessen verändert man sehr gezielt die eigenen Gene der Pflanze. So kann ein Gen verändert, ausgeschaltet oder leicht umgeschrieben werden. Das Ergebnis kann eine Veränderung sein, die so oder so ähnlich auch in der Natur entstehen könnte. Grundsätzlich sind mit „Gen-Scheren“ sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich.

Was bedeutet das für den Einkauf im Supermarkt?

Im Supermarkt müssen künftig Lebensmittel mit weniger gravierenden gentechnischen Eingriffen nicht mehr gekennzeichnet werden. Sie fallen in die Kategorie NGT1. Diese Lebensmitteln unterliegen aber weiterhin denselben Sicherheitsvorgaben wie bei Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind.

Anders sieht es aus bei Produkten aus der zweiten Kategorie (NGT2). Sie müssen weiterhin gekennzeichnet sein, da sie umfassender gentechnisch verändert wurden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.

Im Bio-Anbau sind keine gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt – weder aus der Kategorie NGT1 noch NGT2.

Was ändert sich noch?

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Prüfungen sollen nach der Reform für die NGT1 entfallen.

Auch die bisherigen Nachweispflichten werden deutlich reduziert. Bislang musste die gesamte Lieferkette lückenlos dokumentiert werden: Landwirtinnen und Landwirte waren verpflichtet festzuhalten, welche Sorten sie auf welchen Flächen ausgebracht haben. Diese Dokumentationspflicht soll künftig wegfallen.

Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Saatgut muss in beiden Kategorien weiterhin gekennzeichnet sein.

Was gilt für das Patentrecht?

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.

Kritiker meinen, die neuen Regelungen würden dazu führen, dass die großen Konzerne mehr Marktmacht erhalten. Petra Rumpel vom BUND betont: „Das ist eine Entwicklung, die natürlich niemandem nutzt außer dem Geldbeutel der großen Konzerne.“

Was sind die Reaktionen?

Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind.

Kritiker fürchten hingegen, dass viele der gentechnisch veränderten Pflanzen in Umlauf kommen und ins Ökosystem eingreifen könnten. Kritisiert wird auch, dass Verbraucher eine Wahl haben sollten – zwischen gentechnisch manipulierter Ware und solcher, die es nicht ist. Mit der wegfallenden Kennzeichnung für bestimmte Techniken werde ihnen diese Wahl genommen.

Was ist die Position von Deutschland?

SPD und Union sind sich uneinig. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Für ihn sei entscheidend, dass Verbraucher klar erkennen könnten, ob Lebensmittel mit Gentechnik hergestellt worden seien.

Die unionsgeführten Ministerien für Forschung und Wirtschaft waren wiederum klar für die Lockerungen. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit.

Mit Informationen von AFP, dpa, und ARD-Korrespondent Jean-Marie Magro

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Dr. Heinrich Krämer
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