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Werbung für AfD?: Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 22, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Werbung für AfD?Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin ein

Im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, sagt Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer. (Foto: picture alliance/dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht kippt vor einem Jahr ein Verbot der früheren Innenministerin Nancy Faeser für das Magazin „Compact“. Sie bezeichnete es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Nun steht dem Blatt erneut Ärger ins Haus.

Die Bundestagsverwaltung hat gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des Parlaments auf Anfrage. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.

Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zu Gunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das verlangt. Die AfD hatte tatsächlich von dem Magazin schriftlich die Unterlassung der Kampagne verlangt. Die Bundestagsverwaltung prüft in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde, ob dies von „Compact“ beachtet wurde. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Chefredakteur Jürgen Elsässer sagte in einem You-Tube-Video, im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD waren. Man habe nur für „eine Wende im Land“ geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun habe, sondern auch mit anderen Kräften – also sozusagen überparteilich.

Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. „Das waren „Compact“-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Nach Urteil weiter erschienen

Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese „nicht prägend“.

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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