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Startseite»Politik»Wichtigste Antworten zur Widerspruchslösung bei Organspenden
Politik

Wichtigste Antworten zur Widerspruchslösung bei Organspenden

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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faq

Stand: 07.05.2026 • 12:52 Uhr

Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Organspenden in Deutschland sehr niedrig. Auf eine Million Einwohner kommen etwa elf Spendende. Heute startet ein neuer Anlauf für eine Widerspruchslösung.

Wie haben sich die Zahlen bei der Organspende entwickelt?

Seit Jahren gibt es zu wenige Organspender in Deutschland; die Bundesrepublik liegt im internationalen Bereich am Ende der Tabelle. 2025 zeigte sich ein leichter Aufwärtstrend: Insgesamt spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das sind 3,4 Prozent mehr als 2024.

Was wollen die Abgeordneten erreichen?

Im Bundestag haben sich Abgeordnete über Fraktionsgrenzen zusammengefunden, um für die Einführung einer Neuregelung ab 2030 zu werben. Die Änderungen der vergangenen Jahre hätten „nichts bewirkt“, argumentiert die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Zu der Gruppe gehören auch die SPD-Politikerin und Ärztin Sabine Dittmar, der CSU-Abgeordnete Petr Aumer, der Grünen-Abgeordnete Armin Grau sowie die Linkspartei-Abgeordnete Julia-Christina Stange.

Sie argumentieren, dass eine Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich erhöhen würde. Die Reform würde bedeuten, dass jeder Bürger potenzieller Organspender ist – außer, er hat ausdrücklich widersprochen. Die Regelung soll für volljährige, geschäftsfähige Bürgerinnen und Bürger gelten. Ihren Gesetzentwurf wollen die Parlamentarier noch vor der Sommerpause einbringen.

Bislang gilt seit 1997 in Deutschland eine Form der Zustimmungslösung: Eine Organentnahme ist nur dann möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat. 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung abgelehnt. Der Bundesrat sprach sich hingegen im September vergangenen Jahres dafür aus.

Was soll die Widerspruchslösung konkret bringen?

Befürworter wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundesärztekammer verweisen darauf, dass die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch sei. Viele Spenden scheitern aber daran, dass kein schriftlicher Wille vorliegt und Hinterbliebene vor einer Zustimmung zurückschrecken. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall.

Was sagen die Kritiker der Widerspruchslösung?

Im Bundestag hat sich bereits eine – ebenfalls fraktionsübergreifende – Gruppe aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linkspartei und Grünen formiert, die vor einer Widerspruchsregelung warnt. Diese wäre ein „Grundrechtseingriff“, so diese Parlamentarier.

Allgemein verweisen Kritiker einer Widerspruchslösung zudem darauf, dass im Gesundheitswesen jeder noch so kleine Eingriff der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedarf. Dieser Grundsatz dürfe auch bei Organspenden nicht durchbrochen werden. Sonst leide das Vertrauen in die Transplantationsmedizin.

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu. Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung.“

Zu den Gegnern gehören auch die katholischen Bischöfe, die evangelische Kirche und der Zentralrat der Juden. Sie befürworten die Organspende, betonen aber, dass sie ein Akt der Nächstenliebe bleiben und auf einer ausdrücklichen persönlichen Entscheidung beruhen müsse.

Wie argumentieren Mediziner?

Jan Gummert, Vorsitzender der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantations-Gesellschaft, sagte dem Science Media Center, die Einführung der Widerspruchslösung führe nicht automatisch zu hohen Spenderzahlen.

Auch Kai Schmidt-Ott von der Medizinischen Hochschule Hannover meint, die Widerspruchslösung sei kein Wundermittel, aber ein wichtiger Baustein für ein besseres Organspendesystem. Die Erfolge in Spanien, Österreich und Belgien „lassen sich nicht allein durch die dort geltende Widerspruchslösung erklären, sondern beruhen auch auf sehr guten organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen.“ Deshalb sollte die Widerspruchslösung als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets verstanden werden.

Klemens Budde von der Charité in Berlin fordert, die notwendigen Strukturänderungen müssten endlich in Angriff genommen werden und die Transplantationsbeauftragten müssten für ihre Arbeit freigestellt werden.

Welche Strukturveränderungen sind das?

Der Bundestag hatte 2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die organisatorischen Abläufe in den Kliniken und Transplantationszentren zu verbessern. So sollte die Stellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern verbessert werden. Auch die Begleitung der Angehörigen sollte intensiviert werden. Kritiker sagen, dieses Paket sei noch nicht ausreichend umgesetzt.

2024 wurde ein bundesweites Online-Register zur Organspende gestartet. Bürger können dort ihre Zustimmung oder ihren Widerspruch zur Organ- und Gewebespende dokumentieren und jederzeit ändern. Im Bedarfsfall können Krankenhäuser in der zentralen Datenbank hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. Bis März hatten sich mehr als 516.000 Menschen in dem Register angemeldet.

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