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Wie es nach dem Urteil weitergeht: „Eindeutig unschuldig“: Marius Borg Høiby will Berufung einlegen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Wie es nach dem Urteil weitergeht„Eindeutig unschuldig“: Marius Borg Høiby will Berufung einlegen

Marius Borg Høiby ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (Foto: imago/Bestimage / Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen / Bestimage)

Marius Borg Høiby will sein Urteil nicht akzeptieren. Seine Anwälte kündigen an, Berufung einlegen zu wollen. Zudem beantragen sie wegen seiner kranken Mutter Mette-Marit seine Freilassung.

Am heutigen Montagmorgen wurde Marius Borg Høiby, der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 29-Jährige war bei seinem Schuldspruch nicht im Gerichtssaal anwesend, angeblich aus gesundheitlichen Gründen. Høiby verfolgte die Urteilsverkündung per Videoschalte aus dem Gefängnis heraus.

Inzwischen haben seine Verteidiger Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs ihren Mandanten im Gefängnis besucht. Anschließend verkündeten sie gegenüber norwegischen Medienvertretern, dass Høiby Berufung einlegen wird. „Er ist natürlich sehr erfreut über die unserer Ansicht nach recht zahlreichen Freisprüche, aber er ist überzeugt, dass er bei den Vergewaltigungsvorwürfen eindeutig unschuldig ist“, erklärten Høibys Anwälte gegenüber der Zeitung „Dagbladet“. Ihr Mandant habe seine frühere Partnerin Nora Haukland außerdem „in keiner Weise misshandelt“. „Er ist sich absolut sicher, dass Berufung eingelegt werden muss“, betonten Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs im Gespräch mit „Dagbladet“. Ein Berufungsverfahren könnte ihrer Ansicht nach 2027 beginnen.

Die-Verteidiger-Ellen-Holager-Andenæs-und-Petar-Sekulic-verlassen-das-Ila-Gefaengnis-nach-einem-Treffen-mit-Marius-Borg-Høiby-der-vom-Bezirksgericht-Oslo-zu-vier-Jahren-Haft-verurteilt-wurde-Es-ist-noch-nicht-bekannt-ob-gegen-das-Urteil-Berufung-eingelegt-wird
Gefängnisbesuch: Høibys Verteidiger Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs haben mit ihrem Mandanten nach dem Urteil das weitere Vorgehen besprochen. (Foto: picture alliance/dpa/NTB)

Høiby wurde in zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen verurteilt: der Vergewaltigung auf einer Party in der Kellerlounge des Skaugum vor einigen Jahren und der Vergewaltigung einer Frau auf Oslos Westseite am Palmsonntag 2024. Zudem wurde der Stiefsohn von Kronprinz Haakon wegen Missbrauchs in engen Beziehungen gegenüber seiner Ex-Freundin Nora Haukland verurteilt.

Freigesprochen wurde Høiby hingegen vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Hotelangestellten sowie einer weiteren Frau auf den Lofoten, ebenso in zwei Fällen der Verletzung einer einstweiligen Verfügung. Der 29-Jährige wurde zur Zahlung von Schadenersatz an mehrere Frauen verurteilt. Insgesamt muss er 640.000 Kronen zahlen (rund 58.000 Euro). Er wurde außerdem unter anderem zu einem Führerscheinentzug für ein Jahr und acht Monate verurteilt.

Die Strafe fiel deutlich milder aus als von der Anklage gefordert. Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte sieben Jahre und sieben Monate gefordert. Dass es „nur“ vier Jahre wurden, sei eine logische Folge davon, dass Høiby lediglich für zwei der vier angeklagten Vergewaltigungen verurteilt wurde, erklärte Henriksbø nach dem Urteil.

„Er will jetzt unbedingt raus“

Mehrfach hatten Høibys Anwälte bereits vor der Urteilsverkündung hervorgehoben, wie wichtig die Nähe zu seiner schwer kranken Mutter für ihren Mandaten sei – und wie sehr umgekehrt die Familie ihn brauche. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an einer chronischen Lungenfibrose und wurde auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt.

Vor diesem Hintergrund beantragte Sekulic nun erneut die Freilassung seines Mandanten. Ein früherer Antrag war abgewiesen worden, zuletzt vor fünf Tagen durch das Berufungsgericht Borgarting. Aus Sicht der Verteidigung hat sich die Lage durch das Urteil nun verändert: Es müsse abgewogen werden, ob eine weitere Inhaftierung verhältnismäßig sei – auch angesichts des Wunsches der Mutter, bei ihrem Sohn zu sein, wie die Zeitung „Verdens Gang“ berichtete. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen und verweist auf eine fortbestehende Rückfallgefahr.

Die Verteidiger des 29-Jährigen betonten nach dem Gefängnisbesuch: „Es war hart. Der Strafprozess an sich ist schon schwierig genug, und dann ist da noch vor allem die gesundheitliche Situation der Mutter. Er will jetzt unbedingt raus.“ Eine Entscheidung über den erneuten Freilassungsantrag werde in Kürze erwartet, hieß es in norwegischen Medien.

Quelle: ntv.de, csp/spot

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