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Startseite»Nachrichten»Bei Einsatzfahrt geblitzt: Gericht kippt Bußgeld für Feuerwehrmann
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Bei Einsatzfahrt geblitzt: Gericht kippt Bußgeld für Feuerwehrmann

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 10, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Bei Einsatzfahrt geblitztGericht kippt Bußgeld für Feuerwehrmann

Wenn höchste Eile geboten ist, muss sich die Feuerwehr nicht ans Tempolimit halten. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Schnell wie die Feuerwehr kann auch zu schnell sein: Im sächsischen Taucha soll ein Feuerwehrmann ein hohes Bußgeld bezahlen, weil er bei einer Blaulichtfahrt geblitzt wird. Das will der Mann nicht auf sich sitzen lassen.

Ein Feuerwehrmann aus Sachsen hat sich mit Erfolg gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf einer Einsatzfahrt gewehrt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 55-Jährigen aus Taucha bei Leipzig frei. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone sei nicht rechtens gewesen, begründete der Richter Peter Gottschaldt. 

Daher sei in diesem Fall nur von einer Überschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen und nicht wie im Bußgeldbescheid der Stadt von 39. Zudem sei die Nutzung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge hier eindeutig wegen der Fahrt zu einer Brandmeldung gegeben. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

„Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe, nun auch wieder besser schlafen zu können“, sagte Ray Lange nach dem Urteil. Er war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz wegen einer Brandmeldung an einer Grundschule in einer Baustelle mit Tempo 69 geblitzt worden. Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil in der Baustelle Tempo 30 angegeben war. Der Feuerwehrmann legte Widerspruch ein.

Straßenverkehrsordnung lässt Spielraum

Konkrete Vorgaben, wie schnell Einsatzkräfte unterwegs sein dürfen, gibt es nicht. Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von den Vorschriften befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist – wenn also höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Je dringlicher der Einsatz sei, desto mehr dürften Einsatzkräfte von den Vorgaben abweichen, erläuterte der Richter. Im konkreten Fall habe es sich um eine Einbahnstraße gehandelt, die gut einsehbar war und die Fuß- und Radwege waren umgeleitet. Zudem habe der 55-Jährige eine sehr große Fahrerfahrung. Ray Lange war 34 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr und hauptberuflich als Notfallsanitäter regelmäßig im Einsatz.

Der Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil Ray Lange nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr ausgestiegen war. Zudem hatten sich einige Kameraden angeschlossen und ebenfalls den Dienst beendet oder hatten sich in der Verantwortungsstufe zurücksetzen lassen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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