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Startseite»Betrugsmaschen»EU-Chat gegen Trump? Was die Quellen zeigen
Betrugsmaschen

EU-Chat gegen Trump? Was die Quellen zeigen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 1, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Auf X wird ein realer Transparenzfall als großer EU-Skandal gegen Donald Trump dargestellt. Der Beitrag greift tatsächliche Berichte auf, macht daraus aber eine unbelegte Deutung.

Der Kern stimmt: Mehrere Medien berichten über eine sogenannte „Washington Group“, in der europäische Spitzenpolitiker und Wolodymyr Selenskyj über den Umgang mit Donald Trump kommuniziert haben sollen. Die Ombudsfrau prüft jedoch nicht, ob eine Intrige stattgefunden hat, sondern wie die EU-Kommission mit einem Auskunftsersuchen zu diesen Nachrichten umgegangen ist.

Was an der Meldung stimmt

Die Chatgruppe ist nicht frei erfunden. Politico beschrieb die „Washington Group“ als informellen Austausch europäischer Spitzenpolitiker in einer angespannten Lage zwischen Europa und den USA.

Genannt werden unter anderem Keir Starmer, Emmanuel Macron, Friedrich Merz, Ursula von der Leyen, Alexander Stubb und Giorgia Meloni. Die Beteiligten sollen sich abgestimmt haben, wenn Trump etwas „Wildes und potenziell Schädliches“ tat.

Auch The Independent und Follow the Money griffen den Fall auf. Der Vorgang wurde also tatsächlich medial berichtet. Eine „Intrige gegen Trump“ ist damit aber nicht belegt.

Was wirklich untersucht wird

Die Europäische Ombudsfrau Teresa Anjinho prüft nicht, ob Politiker „gegen Trump intrigiert“ haben. Ausgangspunkt ist ein Antrag von Alexander Fanta von Follow the Money auf Zugang zu Textnachrichten aus der „Washington Group“.

Der Antrag ist öffentlich nachvollziehbar: Fanta verlangte am 20. Januar 2026 Zugang zu allen entsprechenden Nachrichten seit dem 1. Januar 2026. Außerdem bat er darum, die Nachrichten vor automatischer Löschung zu sichern und eine Liste der betroffenen Nachrichten zu erhalten. 

Die EU-Kommission lehnte dies ab. Begründet wurde das laut den Berichten damit, dass eine Veröffentlichung die internationalen Beziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu Drittstaaten beeinträchtigen könne. Danach wandte sich Follow the Money an die Ombudsfrau.

Nun soll die Ombudsfrau untersuchen, ob die Kommission beim Umgang mit dem Auskunftsersuchen ausreichend transparent war. Offen ist dabei unter anderem, ob die betreffenden Chatnachrichten als offizielle Dokumente gelten, ob sie von der Kommission gehalten werden und ob ein teilweiser Zugang hätte geprüft werden müssen.

Das ist ein Transparenz- und Verwaltungsverfahren. Es ist keine Feststellung, dass der Inhalt der Nachrichten rechtswidrig war.

Die genannten Namen sind nicht vollständig

Der X-Beitrag nennt Ursula von der Leyen, Wolodymyr Selenskyj, Emmanuel Macron, Giorgia Meloni und Keir Starmer. Diese Namen tauchen in den Berichten tatsächlich auf.

Allerdings ist die Darstellung unvollständig. In den Medienberichten wird zusätzlich Friedrich Merz genannt. Auch das zeigt: Der Beitrag übernimmt reale Elemente, lässt aber Kontext weg und setzt eine eigene Deutung darüber.

„Gegen Trump intrigiert“ ist nicht belegt

Das ist der wichtigste Punkt. Die Quellen berichten über politische Abstimmung beziehungsweise Koordination europäischer Spitzenpolitiker im Umgang mit Donald Trump. 

Laut Medienberichten habe die Gruppe reagiert, wenn Trump etwas potenziell Schädliches gesagt oder getan habe. Das kann politisch sensibel sein. Es kann auch transparenzrechtlich relevant sein, wenn dienstliche Kommunikation über informelle Kanäle läuft und anschließend nicht herausgegeben wird. Es ist aber kein Beleg für eine geheime Intrige.

Der Begriff „Intrige“ ist hier keine belegte Tatsache, sondern eine wertende Zuspitzung. Er legt eine heimliche, illegitime Aktion nahe. Die bekannten Informationen tragen diese Schlussfolgerung nicht.

Warum der X-Beitrag trotzdem plausibel wirkt

Der Beitrag funktioniert, weil er reale Bausteine verwendet: bekannte Politiker, eine berichtete Chatgruppe, den Namen Politico, die Ablehnung einer Veröffentlichung und eine Untersuchung durch die Ombudsfrau. Das klingt zunächst nach einem abgeschlossenen Skandal.

Genau hier liegt der Dreh. Aus „Es gibt eine Prüfung zum Umgang mit einem Auskunftsantrag“ wird „Die EU wurde bei einer Intrige gegen Trump erwischt“. Der erste Satz ist durch die Berichte gedeckt. Der zweite nicht.

Das Muster ist typisch für politische Zuspitzungen auf Social Media: Ein echter Vorgang wird nicht erfunden, sondern mit einer stärkeren Bedeutung aufgeladen. Dadurch wirkt die Behauptung glaubwürdiger als eine frei erfundene Falschmeldung.

Warum Textnachrichten von der Leyens ein Thema sind

Die Frage, ob dienstliche Textnachrichten der EU-Kommission aufbewahrt und herausgegeben werden müssen, ist nicht neu. Die Europäische Ombudsstelle hatte die Kommission bereits in früheren Fällen wegen des Umgangs mit Textnachrichten kritisiert.

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Bekannt ist etwa der Fall um SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Die Ombudsstelle kritisierte damals, dass die Kommission nicht ausreichend nach relevanten Nachrichten gesucht habe, und stellte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Prüfung nachvollziehbar. Sie betrifft aber Dokumentenzugang, Aufbewahrung und Transparenz, nicht den Nachweis einer politischen Verschwörung.

Fazit

Wer solche Beiträge sieht, sollte zuerst trennen: Was ist der belegte Vorgang, und was ist die Interpretation des Beitrags?

Im konkreten Fall steht fest: Über eine informelle Chatgruppe wurde berichtet. Die EU-Kommission verweigerte den Zugang zu angefragten Nachrichten, und die Ombudsfrau prüft den Umgang mit diesem Antrag.

Die Behauptung, die Beteiligten hätten „gegen Trump intrigiert“, geht darüber hinaus. Dafür bräuchte es belastbare Informationen zum Inhalt der Nachrichten und eine nachvollziehbare Begründung, warum diese Kommunikation als Intrige zu bewerten wäre. Beides liefern die bekannten Berichte nicht.

FAQ zum EU-Chat

Gab es wirklich einen geheimen EU-Chat mit von der Leyen und Selenskyj?

Nach den vorliegenden Medienberichten gab es eine informelle Chatgruppe beziehungsweise Textkommunikation. Genannt werden unter anderem Ursula von der Leyen, Wolodymyr Selenskyj, Keir Starmer, Emmanuel Macron, Friedrich Merz und Giorgia Meloni.

Wird eine Intrige gegen Trump untersucht?

Nein. Nach den bekannten Informationen untersucht die Europäische Ombudsfrau den Umgang der EU-Kommission mit einem Auskunftsantrag. Es geht nicht um eine Feststellung, dass eine Intrige gegen Trump stattgefunden hat.

Warum veröffentlicht die EU-Kommission die Nachrichten nicht?

Die Kommission verweigerte laut den Berichten den Zugang mit Verweis auf mögliche Schäden für internationale Beziehungen. Ob diese Begründung ausreichend war und ob die Nachrichten als Dokumente zu behandeln sind, ist Teil des Transparenzstreits.

Ist politische Abstimmung in einer Chatgruppe ungewöhnlich?

Informelle Abstimmung zwischen politischen Spitzen ist nicht grundsätzlich ungewöhnlich. Problematisch kann sie werden, wenn dienstlich relevante Kommunikation nicht sauber dokumentiert, aufbewahrt oder bei Auskunftsanträgen geprüft wird.

Was ist am X-Beitrag irreführend?

Der Beitrag verbindet einen realen Vorgang mit einer nicht belegten Deutung. Aus einer Prüfung zur Transparenz bei Textnachrichten wird sprachlich eine angebliche Anti-Trump-Intrige.

MEDIA

Politico Europe

19. Januar 2026

OFFICIAL

AskTheEU.org

20. Januar 2026

OFFICIAL

AskTheEU.org

19. Mai 2026

MEDIA

Follow the Money

23. Juni 2026

MEDIA

The Independent

25. Juni 2026

OFFICIAL

Europäische Ombudsstelle

Eröffnet: 16. September 2021

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Claudia lächelt freundlich in einem hellen Raum.

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Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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