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Startseite»Nachrichten»Reporter brauchen Begleitung: Pentagon feiert Zwischenerfolg gegen die „New York Times“
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Reporter brauchen Begleitung: Pentagon feiert Zwischenerfolg gegen die „New York Times“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Reporter brauchen BegleitungPentagon feiert Zwischenerfolg gegen die „New York Times“

Das Pentagon begrüßte das Urteil. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. (Foto: REUTERS)

Unter Minister Pete Hegseth möchte das Pentagon strenge Richtlinien für Journalisten einführen, um unliebsame Enthüllungsgeschichten zu verhindern. Die „New York Times“ wehrt sich vor Gericht dagegen. Doch ein Berufungsgericht urteilt nun im Sinne des Verteidigungsministeriums.

Im Rechtsstreit mit der „New York Times“ um Zugangsbeschränkungen für Journalistinnen und Journalisten im US-Verteidigungsministerium hat das Pentagon einen Zwischensieg errungen. Ein Berufungsgericht erlaubte dem Ministerium, in seinem Gebäude vorerst eine Regelung durchzusetzen, der zufolge sich die Reporter dort nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters bewegen dürfen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht allerdings noch aus.

Das Berufungsgericht setzte nun zunächst die Anordnung einer unteren Instanz außer Kraft, die das Pentagon zuvor während des laufenden Verfahrens davon abgehalten hatte, die Regel umzusetzen. Der Richter hatte diese Entscheidung vor ein paar Wochen mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung begründet.

Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung nun mit großen Erfolgschancen, die es dem Pentagon in dem Fall für seine Argumentation einräumte. Dieses habe argumentiert, dass die allgemeine Begleitpflicht keine unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle. Ferner habe die „New York Times“ nicht dargelegt, dass sie im Vergleich zu anderen ebenfalls betroffenen Reportern besonders stark benachteiligt werde oder dies ihre Berichterstattung beeinträchtige. Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert unter anderem die Pressefreiheit.

Erfolgreiche Klage gegen Richtlinien

Pentagonsprecher Sean Parnell begrüßte die Entscheidung. „Diese Begleitregelung ist eine vernünftige Sicherheitsmaßnahme, die darauf abzielt, geheime Informationen zur nationalen Verteidigung zu schützen“, schrieb er auf X. Seit der Einführung der Regelung hätte das Ministerium einen deutlichen Rückgang „nicht genehmigter Enthüllungen“ verzeichnet. Diese hätten das Leben von Amerikanerinnen und Amerikaner, Soldaten und Verbündeten zuvor gefährdet, behauptete er.

Ein Sprecher der „New York Times“ wiederum äußerte sich in einem Statement enttäuscht über die vorläufige Entscheidung. Man begrüße aber, dass das Gericht beschlossen habe, den Fall in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, teilte er auf Anfrage mit.

Im vergangenen Herbst hatte das Pentagon neue Richtlinien für Journalistinnen und Journalisten eingeführt. Diese sahen vor, dass Medienvertreter keine Informationen über das Pentagon ohne Genehmigung des Ministeriums veröffentlichen dürfen – andernfalls drohte der Entzug ihrer Akkreditierung. Berichterstatter, die dem nicht zustimmten, mussten ihre Ausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze räumen. Nahezu alle großen US-Medienhäuser weigerten sich, den 21-seitigen Regelkatalog zu unterzeichnen.

Die „New York Times“ klagte erfolgreich gegen die Richtlinien, woraufhin das Pentagon mit neuen Regeln konterte. Dazu gehörte auch die nun verhandelte Begleitpflicht durch Personal des Ministeriums.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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