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Neue Regelung bei Netzengpässen: Reiche entschärft Kürzungspläne bei Ökostrom-Förderung deutlich

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Neue Regelung bei NetzengpässenReiche entschärft Kürzungspläne bei Ökostrom-Förderung deutlich

Um sie geht es auch: PV-Anlagen. (Foto: picture alliance / Rene Traut Fotografie)

Die erste Version des Netzpakets und der EEG-Reform von Wirtschaftsministerin Reiche löste beim Koalitionspartner deutliche Kritik aus. Doch offenbar haben sich Union und SPD angenähert. Das Ministerium von Reiche legt seine Referentenentwürfe vor – merklich abgeschwächt.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre umstrittenen Pläne für neue Energiegesetze deutlich entschärft. Das Bundeswirtschaftsministerium legte am Abend seine Referentenentwürfe für das sogenannte Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Demnach ist nun etwa nicht mehr vorgesehen, dass neue Erneuerbare-Energie-Anlagen bei Netzengpässen unter Umständen ohne Entschädigung heruntergefahren werden können. Das mit der EEG-Reform geplante Aus der Förderung kleiner Solaranlagen soll dem Entwurf zufolge weiterhin kommen. Es soll aber längere Übergangfristen geben.

Mit dem Netzpaket soll insbesondere der Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen gesteuert werden, um zu verhindern, dass es zu Netzengpässen kommt. Bislang hatte Reiche hierfür geplant, dass die Netzbetreiber Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können, wenn diese in der Vergangenheit überlastet waren. Für neue Anlagen in diesen Gebieten würden dann Kompensationszahlungen für Zeiten von netzengpassbedingten Abschaltungen entfallen.

Der nun vorgelegte Entwurf sieht die Möglichkeit der Einstufung von Gebieten als „kapazitätslimitiert“ weiterhin vor. Die Kompensationszahlung fällt dann jedoch nicht gänzlich weg, sondern wird reduziert. Zugleich ist eine sogenannte Spitzenkappung vorgesehen: Bereits in der Kapazitätsplanung sollen die Netzbetreiber nicht mehr die theoretisch möglich maximale Einspeisung der Anlagen betrachten. Die Einspeiseleistung neuer Anlagen wird dann technisch begrenzt.

Kritik aus dem Umweltministerium

Bei der EEG-Reform hatte die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen für Kritik gesorgt. Der neue Entwurf sieht weiterhin vor, dass auch die Betreiber kleiner Anlagen ihren produzierten Strom selbst vermarkten sollen und keine vom Staat garantierte Vergütung erhalten. Es ist jedoch eine „befristete Übergangszahlung“ vorgesehen. Sehr kleine neue Anlagen können demnach bis 2029 davon profitieren.

Der Gedanke dahinter ist, dass ein zeitlicher Puffer entsteht, denn insbesondere für kleine Anlagen gibt es bislang keine Strukturen, um den Betreibern die Direktvermarktung ihres produzierten Stroms am Markt zu ermöglichen. Solaranlagenbauer hatten deshalb einen Einbruch bei der Installation neuer Anlagen befürchtet.

Erste Details dieser Gesetze waren bereits im Februar bekannt geworden und hatten für viel Kritik gesorgt. Im April legte das Wirtschaftsministerium konkrete Entwürfe ohne große Änderungen vor, die mit den anderen Regierungsressorts beraten werden sollten. Insbesondere SPD-Bundesumweltminister Carsten Schneider stellte sich in der Folge wiederholt öffentlich gegen seine Kabinettskollegin Reiche und forderte weitgehende Änderungen.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen die nun vorgelegten Entwürfe bald ins Kabinett eingebracht und verabschiedet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium leitete am Freitag die sogenannte Länder- und Verbändeanhörung ein. Bundesländer und Wirtschaftsvereinigungen haben demnach bis zum kommenden Mittwoch Zeit, Stellung zu beziehen.

Quelle: ntv.de, ses/AFP

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