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Politik

Niederlage für Macron: Social-Media-Verbot gekippt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 14.08.2026 • 17:07 Uhr

Erst vor Kurzem stimmten Frankreichs Nationalversammlung und Senat für die Einschränkung sozialer Medien für Minderjährige. Nun hat der Verfassungsrat das Vorhaben kassiert – ein Rückschlag auch für Präsident Macron.

Der französische Verfassungsrat hat ein geplantes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat.

Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt. Es sollte auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron ursprünglich schon nach den Sommerferien, also am 1. September, in Kraft treten.

Macron kündigt Überarbeitung an

Für Macron bedeutet die Entscheidung eine schwere politische Niederlage. Er hatte sich vehement für das Social-Media-Verbot ausgesprochen und sein Land zum Vorreiter in Europa machen wollen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil erklärte das Präsidialamt, Macron werde Ministerpräsident Sébastien Lecornu damit beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Macron sei entschlossen, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen.

Der Verfassungsrat erkannte in seinem Urteil zwar „die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls“ an. Er wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot „sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“.

Das Gesetz sei auch ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens, da es zwangsläufig dazu führe, dass jede Person – auch volljährige Nutzer – ihr Alter nachweisen müssten, bevor sie auf Dienste zugreifen. Dafür fehlt nach Einschätzung des französischen Verfassungsrates bislang eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

Frankreich war EU-Vorreiter

Das geplante Gesetz sah vor, dass Kinder von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden sollen, ebenso von Videoplattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Onlinevideospielen.

Außerdem sah es eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung nicht.

Frankreich hatte als erstes Land in der Europäischen Union ein solches Social-Media-Verbot beschlossen. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, planen ebenfalls ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter.

In Deutschland legte eine Expertenkommission der Bundesregierung Ende Juni ein umfangreiches Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor.

Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche.

Mit Informationen von Cai Rienäcker, ARD-Studio Paris

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