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Startseite»Nachrichten»Angst vor Zwangsdienst?: Immer mehr Verweigerungsanträge bei der Bundeswehr
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Angst vor Zwangsdienst?: Immer mehr Verweigerungsanträge bei der Bundeswehr

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Angst vor Zwangsdienst?Immer mehr Verweigerungsanträge bei der Bundeswehr

Die Wehrpflicht ist derzeit ausgesetzt, steht aber weiter im Grundgesetz. (Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

Die Bundeswehr setzt bei der Personalgewinnung zunächst auf Freiwilligkeit. Doch im Zweifel könnte die Wehrpflicht reaktiviert werden. Inmitten der angespannten Sicherheitslage reichen immer mehr Menschen präventiv einen Antrag auf Verweigerung ein.

Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung steigt stark an. Im ersten Halbjahr dieses Jahres seien bereits 5862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingegangen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde.

Im gesamten Jahr 2025 hatten in Deutschland 3867 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, 2024 waren es 2998. Im Jahr 2011 – dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht – wurden laut RND 4348 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gezählt.

Hintergrund für den Anstieg dürfte die angespannte Sicherheitslage und das Gesetz über den neuen Wehrdienst sein, das zum 1. Januar in Kraft trat. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Sollten die Zielkorridore verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.

Parallel dazu gibt es auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte im April berichtet, im vergangenen Jahr sei dies 781 Mal der Fall gewesen, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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