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Bei Ablenkung piept’s: In Neuwagen sind nun Kameras Pflicht – was das bedeutet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 19, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Bei Ablenkung piept’sIn Neuwagen sind nun Kameras Pflicht – was das bedeutet

Viele Unfälle passieren, weil der Fahrer abgelenkt ist. (Foto: picture alliance / imageBROKER)

„Vision Zero“ – Die Europäische Union hat sich fest vorgenommen, bis zum Jahr 2038 die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken. Um der Vision von null Verkehrsopfern möglichst nahezukommen, wurden vor Jahren bereits Geschwindigkeitsassistenten in modernen Autos Pflicht, die Alarm geben, wenn eine Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Zuletzt wurde das Innenraum-Überwachungssystem ADDW – kurz für „Advanced Driver Distraction Warning“ bzw. Erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem – eingeführt, das die Verkehrssicherheit spürbar erhöhen soll. Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien – allen voran die illegale Smartphone-Nutzung am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraum-Überwachung ADDW?

Es handelt sich um ein kamerabasiertes System, das mithilfe von Infrarotsensoren das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers scannt. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarot-Technik funktioniert zumindest in der Theorie auch im Dunkeln oder durch Sonnenbrillen hindurch.

Manche Automobilhersteller setzen auch die aufwendigere Radartechnik ein, um etwa zurückgelassene Kleinkinder im Auto zu entdecken. Allerdings ist die Kindererkennung „Child Presence Detection“ (CPD) nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Werden die Fahrerinnen und Fahrer jetzt permanent überwacht?

Ja, aber die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der EU sind eng definiert. Das ADDW ist als geschlossenes System definiert. Das bedeutet: Die Bilddaten werden in Echtzeit rein lokal im Fahrzeug verarbeitet. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, müssen die Rohdaten sofort und unwiderruflich gelöscht werden. Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind illegal. Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung wurde ausdrücklich verboten. Das ADDW-System erkennt nicht, wer hinter dem Steuer sitzt.

Kann die Innenraum-Überwachung die Unfallzahlen tatsächlich absenken?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten automatische Aufmerksamkeitsdetektoren prinzipiell für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung.

Was sagen Datenschützer zur Innenraum-Überwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Regeln durch Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden können.

Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Außerdem habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das KBA bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Ja. Der Gesetzgeber erlaubt es, die Innenraum-Überwachung über die Fahrzeugeinstellungen zu deaktivieren. Doch wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der bei Tempoverstößen nervtötend warnt, muss sich das ADDW-System bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren. Ein dauerhaftes Abschalten ist legal nicht möglich.

Warum gibt es trotz des Sicherheitsgewinns so viel Kritik?

Die Frustration mit der Innenraum-Überwachung hat auch damit zu tun, dass bei etlichen Fahrzeugen die Systeme extrem sensibel kalibriert sind. Ein kurzer Blick zur Seite in die Landschaft, das Suchen des Lieblingssongs auf dem Touchscreen oder der Blick nach hinten zu den Kindern führt schnell zu ununterbrochenem Piepen. Tester beschreiben das System teils als extrem ermüdend und frustrierend, weil es normales menschliches Verhalten bestrafe.

Die Kritik richtet sich aber auch gegen das Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, den Blick auf der Straße zu lassen, verbauen die Hersteller immer größere Touchscreens. Wer die Klimaanlage, die Sitzheizung oder das Radio in verschachtelten Untermenüs suchen muss, wird zwangsläufig abgelenkt. Das Auto zwingt den Fahrer zum Wegschauen – und das ADDW-System piept ihn anschließend dafür an.

Wie hoch sind die Kosten für ein Innenraum-Überwachungssystem?

Experten schätzen die Kosten für Material und Herstellung auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat aber weitere Sicherheitssysteme vorgeschrieben, etwa den Notbremsassistenten, die Rückfahrkamera, die Blackbox zur Aufzeichnung von Unfalldaten oder die digitale Reifendruckkontrolle. Dazu kommen die Kosten für die Absicherung gegen Cyberangriffe. Die lange Liste kann schnell zu Mehrkosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk verursachen. Bei einer Limousine im Wert von 80.000 Euro spielt das keine große Rolle. Bei einem Kleinwagen für 15.000 Euro dagegen schon.

Quelle: ntv.de, chl/dpa

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