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Startseite»Nachrichten»DNA-Fund beschäftigt Justiz: Fall um Luc Besson steht vor überraschender Wende
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DNA-Fund beschäftigt Justiz: Fall um Luc Besson steht vor überraschender Wende

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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DNA-Fund beschäftigt JustizFall um Luc Besson steht vor überraschender Wende

Wird der Vergewaltigung bezichtigt: Regisseur Luc Besson. (Foto: IMAGO/ZUMA Press Wire)

Lange galt das Verfahren gegen den französischen Filmemacher Luc Besson nach Vergewaltigungsvorwürfen als abgeschlossen. Nun bringt eine DNA-Analyse Bewegung in den Fall. Die Pariser Staatsanwaltschaft fordert weitere Ermittlungen.

Viereinhalb Jahre nach der Einstellung des Verfahrens steht der Fall um Luc Besson womöglich vor einer neuen Wendung. Die Staatsanwaltschaft beim Pariser Berufungsgericht hat beantragt, die Ermittlungen gegen den französischen Filmregisseur wieder aufzunehmen. Das berichtete unter anderem „Le Figaro“.

Hintergrund ist laut dem Bericht eine DNA-Analyse, die die belgisch-niederländische Schauspielerin Sand Van Roy in Auftrag gegeben hatte. Damit könnte neue Bewegung in einen der aufsehenerregendsten MeToo-Fälle Frankreichs kommen.

Van Roy hatte den Regisseur von „Das fünfte Element“ erstmals im Jahr 2018 beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Das Strafverfahren wurde jedoch im Dezember 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Frankreichs höchstes Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung im Jahr 2023.

Inzwischen wurde ein Unterwäschestück der Klägerin, das sie am Abend des mutmaßlichen Vorfalls getragen haben soll, von einem niederländischen Labor untersucht. Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Analysen ein „neues Element darstellen, das geeignet ist, neue Tatvorwürfe zu begründen und die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Zweck neuer Untersuchungen zu rechtfertigen“. Eine Entscheidung dazu soll am 2. Juni fallen.

Wichtiges Beweisstück nicht „angemessen“ untersucht?

Bessons Anwalt Thierry Marembert erklärte, man werde „keinen Kommentar abgeben und die Entscheidung der Untersuchungskammer abwarten“. Zugleich verwies er auf die bisherige Prozessgeschichte, die durchgängig zugunsten seines Mandanten ausgegangen sei: „Wie allgemein bekannt, führten Luc Besson und Sand Van Roy mehrere Jahre eine Beziehung. Seit Sand Van Roys Anzeige vom 18. Mai 2018 haben die Gerichte in der Sache viermal entschieden – Einstellung am 25. Februar 2019, Einstellung am 8. Dezember 2021, Bestätigung durch die Untersuchungskammer am 24. Mai 2022 und Ablehnung der Revision am 21. Juni 2023 -, und sind stets zu dem Schluss gelangt, dass Luc Besson unschuldig ist.“

Sand Van Roys Anwalt Antoine Gitton wollte sich auf Anfrage nicht äußern. In seinem Antrag argumentiert er aber, die DNA des Beschuldigten sei „eindeutig auf der Rückseite“ des betreffenden Unterwäschestücks nachgewiesen worden. Zudem sei das Kleidungsstück während der Ermittlungen „nie angemessen untersucht“ worden – eine „entscheidende materielle Tatsache, die ignoriert wurde“.

Quelle: ntv.de, lpe/spot

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