Erstmals seit Taliban-RückkehrDeutschland schiebt Mann ohne Straftaten nach Afghanistan ab
Ein Mann aus Afghanistan scheitert in Deutschland mit einem Asylantrag. Seit der erneuten Machtübernahme der Taliban schiebt die Bundesregierung eigentlich nur Straftäter in das Land ab. Innenminister Dobrindt erläutert, warum es den nicht straffällig gewordenen Afghanen nun trotzdem trifft.
Deutschland hat erstmals nach der Taliban-Machtübernahme einen Afghanen ohne Straftat abgeschoben. Der Mann sei nach Abschluss seines Asylverfahrens ausreisepflichtig gewesen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im oberfränkischen Kloster Banz.
Er habe versucht, in einem anderen europäischen Land unterzukommen, und habe sich dort illegal aufgehalten. Daraufhin sei er nach Deutschland zurücküberstellt und abgeschoben worden. „Ich halte das für richtig und sinnvoll, genau in dieser Vorgehensweise auch mit dieser Thematik umzugehen“, sagte Dobrindt. Insgesamt wurden 31 Männer mit dem Flugzeug nach Afghanistan abgeschoben. 30 von ihnen waren Straftäter.
Dobrindt betonte, er habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass er gemäß dem Koalitionsvertrag zwar mit den Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan beginnen werde, aber „ausreisepflichtige Personen auch für Abschiebungen in Frage kommen, wenn es keine Integrationsleistungen in Deutschland gibt“.
Kritik kam von den Grünen. „Es ist unverantwortlich, dass Alexander Dobrindt inzwischen selbst Menschen nach Afghanistan abschiebt, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben“, erklärte der innenpolitische Fraktionssprecher Marcel Emmerich. „In Afghanistan herrscht eine radikal-islamistische Terrororganisation. Sie entrechtet Frauen und Mädchen, unterdrückt die Bevölkerung und verfolgt politische Gegner bis in den Tod.“
Männlich, volljährig, alleinstehend
Abschiebungen in das von den radikal-islamischen Taliban beherrschte Afghanistan sind grundsätzlich umstritten. Die Abschiebung folgt einer neuen Praxis der Behörden, die für Bedenken beim Unions-Koalitionspartner SPD sorgt. Einem Erlass von Anfang Juli zufolge sind die bisherigen Beschränkungen auf Straftäter und Gefährder aufgehoben. Als Auswahlkriterien gelten demnach „männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig“.
Wenn nun auch Nicht-Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden sollten, halte er das für rechtlich wie menschlich äußerst schwierig, hatte der SPD-Migrationsexperte Hakan Demir gesagt und Gespräche mit dem Koalitionspartner angekündigt. Das von Dobrindt geführte Bundesinnenministerium verweist dagegen auf den Koalitionsvertrag. Darin sei vereinbart, nach Afghanistan abzuschieben – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“, was andere Gruppen nicht ausschließe.
Die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) hält eine Rückkehr von Männern nach Afghanistan in Bezug auf die Sicherheitslage grundsätzlich wieder für möglich. „Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich deutlich verbessert, das ist schlicht eine objektive Tatsache“, sagte IOM-Landeschefin Mihyung Park dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die IOM sei zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeinen Sicherheitsbedingungen eine Rückkehr grundsätzlich ermöglichten. Frauen werde jedoch ausdrücklich von einer Rückkehr abgeraten. „Afghanistan ist kein Ort, an dem Frauen frei leben oder sich eine Zukunft aufbauen können“, erklärte Park.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International lehnen alle Rückführungen nach Afghanistan als menschenrechtswidrig ab. Es befänden sich bereits mindestens sechs Afghanen ohne Straftaten in Abschiebehaft. „Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht“, hatte Asylrechtsexpertin Nina Alizadeh Marandi von Amnesty kritisiert. Dies könne für die Betroffenen Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr bedeuten.
Seit der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan im Jahr 2024 hat Deutschland über 200 Menschen dorthin zurückgebracht. Mindestens einer von ihnen wurde nach der Abschiebung nach Angaben von Amnesty getötet. Der hessische Flüchtlingsrat wies zudem darauf hin, dass die Schutzquote für alleinstehende afghanische Männer in den ersten vier Monaten des Jahres bei lediglich 11,4 Prozent gelegen habe. Dies deute auf eine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan durch die deutschen Behörden hin.
