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Politik

Grundsicherung vor Neuberechnung: Drohen Kürzungen bei den Regelsätzen?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 1, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.07.2026 • 11:08 Uhr

Das Bürgergeld ist abgeschafft, die Grundsicherung eingeführt – doch die Debatte geht weiter. Eine neue Berechnung der Regelsätze ist in Arbeit. Opposition und Sozialverbände fürchten Kürzungen.

Jan Peter Bartels

„Wir sorgen für Gerechtigkeit“, schreibt die CDU. Der Gegner: das Bürgergeld. Jahrelang hat sich die CDU daran abgearbeitet – in den sozialen Netzwerken, in Wahlkämpfen, im Bundestag. Heute ist das Bürgergeld Geschichte, es wurde 1.277 Tage alt. Der Nachfolger ist die neue Grundsicherung.

Der Streit über die staatliche Leistung ist damit wohl noch nicht beigelegt, denn aktuell wird im Bundesarbeitsministerium an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Berechnungsgrundlage für die Grundsicherung neu festgeschrieben wird.

Söder für ein „verfassungsrechtliches Minimum“

Das sogenannte Regelbedarfsermittlungsgesetz könnte es möglich machen, die Regelsätze zu kürzen. Damit hatte die Union immer wieder kokettiert. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Regelsätze beim einstigen Bürgergeld noch vor zwei Wochen als zu hoch.

Auch der CSU-Chef schlug wenig später in diese Kerbe. „Es muss bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum reduziert werden“, so Markus Söder in der Bild: „Die generellen Regelsätze müssen reduziert werden.“

Die Regelsätze sind die verschiedenen Leistungen des Staates bei der Grundsicherung. Sie werden alle fünf Jahre in einem komplizierten Verfahren neu berechnet. Die sogenannte Regelbedarfsermittlung ist quasi die „Stunde Null“: Danach stehen diese Sätze für mehrere Jahre als Untergrenze fest. Es kann zwar Nullrunden geben, aber die Sätze zu kürzen ist innerhalb dieses Zeitraums rechtlich unmöglich – an dieser Stelle ist das Sozialgesetzbuch eindeutig. Alle Kürzungsideen der Union sind bisher daran gescheitert.

2026 werden die Regelsätze neu berechnet

In diesem Jahr könnte das anders werden, denn 2026 ist wieder ein Jahr der „Stunde Null“. In diesen Tagen läuft die Regelbedarfsermittlung, die Sätze werden neu berechnet. Hinter den Kulissen wird diskutiert: Was brauchen Grundsicherungsempfänger? Welche Positionen sind existenzsichernd und müssen auf der Liste stehen?

Als nicht regelbedarfsrelevant gelten bisher beispielsweise „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“, Alkohol oder Ausgaben für Haustiere. Grundsicherungsempfänger müssen ohne auskommen.

Genau hier könnten diejenigen aus der Union ansetzen, die Regelsätze kürzen wollen: indem sie weitere Positionen streichen. Das spart dem Staat Geld. Zehn Euro aus dem Regelsatz zu kürzen, würde grob überschlagen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag einbringen.

„Nur 5,02 Euro am Tag für Essen und Getränke“

Die Grünen im Bundestag nennen es „schäbig“, die „ohnehin schon viel zu niedrigen Regelsätze“ weiter kürzen zu wollen: „Einem 13-jährigen Kind stehen im Regelsatz nur 5,02 Euro am Tag für Essen und Getränke zur Verfügung“, argumentiert der Grundsicherungsexperte der Fraktion, Timon Dzienus. „In der Grundsicherung ist weder eine ausgewogene Ernährung noch gesellschaftliche Teilhabe möglich.“

Der Regelsatz für einen Alleinstehenden liegt aktuell bei 563 Euro im Monat. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müsste der Satz auf mehr als 800 Euro monatlich angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. „Trotz erheblicher Preissteigerungen wurden die Regelsätze seit drei Jahren nicht erhöht“, sagt Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wer das Existenzminimum kürzt, vergrößert und vertieft Armut – und provoziert massenhaft Widersprüche und Klagen.“

Diese Warnungen erreichen auch die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Annika Klose: Nicht ohne Grund würden sowohl Sozial- als auch Wohlfahrtsverbände darauf hinweisen, dass es für Betroffene bereits jetzt schwer sei, gesellschaftliche Teilhabe und die aktuellen Preise im alltäglichen Leben zu bestreiten. „Hier braucht es einen genauen Blick – und keine Mutmaßungen“, sagt Klose: „Es ist klar zu sagen, dass die Regelsätze nicht deutlich zu hoch sind.“

Klagen in Karlsruhe wären quasi garantiert

Egal welche Positionen als nicht existenzsichernd gestrichen würden, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wären bei dem Manöver quasi garantiert – und ein Scheitern nicht ausgeschlossen. Auch in der Union scheinen viele lieber andere Wege gehen zu wollen, als sich bei der Kürzung der Regelsätze zu verkämpfen.

Kai Whittaker beispielsweise ist Fachpolitiker in der Unionsfraktion für das Thema Grundsicherung. Er sagt: mehr Konsequenzen, mehr Verbindlichkeit, Vorrang der Arbeitsvermittlung – das alles werde wirken. „Wir sparen beim Bürgergeld nicht nennenswert, indem wir die Sätze immer weiter absenken“, so der CDU-Politiker. „Man saniert den Sozialstaat nicht mit dem Rotstift am Regelsatz, sondern indem man den Menschen die Tür zurück in den Arbeitsmarkt öffnet.“

„Aktuell laufen regierungsinterne Gespräche“

Das Arbeitsministerium selbst bleibt zugeknöpft. Auf Anfrage von tagesschau.de nach dem Zeitplan und ob bei der Regelbedarfsermittlung ein kleinerer Regelsatz als bisher denkbar sein könnte, kommt der Verweis auf fachliche und politische Entscheidungen, die nun getroffen werden müssten: „Nach erfolgter Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden nun die Regelbedarfe neu ermittelt und der Gesetzentwurf für das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz mit Ziel des Inkrafttretens der neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 erstellt“, schreibt eine Sprecherin. „Aktuell laufen dazu regierungsinterne Gespräche.“

Der Prozess wird also wohl noch dauern. Wie in der Politik üblich, werden die einen mit Kürzungen liebäugeln, die anderen zusätzliche Positionen ins Spiel bringen. So könnte die Neuberechnung durchaus auch zu höheren Sätzen führen, was dann für neue Unruhe in der Koalition sorgen würde.

Sollte der neu berechnete Regelsatz nicht rechtzeitig kommen, werden für das kommende Jahr die geltenden Sätze fortgeschrieben. In diesem Fall würde es vermutlich eine weitere Nullrunde geben, hat das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln errechnet. Damit bliebe es für ein weiteres Jahr bei 563 Euro im Monat.

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