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Startseite»Nachrichten»„Nicht zeitgemäß“: DIHK-Präsident will Grundgesetz für mehr Sonntagsöffnungen ändern
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„Nicht zeitgemäß“: DIHK-Präsident will Grundgesetz für mehr Sonntagsöffnungen ändern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Nicht zeitgemäß“DIHK-Präsident will Grundgesetz für mehr Sonntagsöffnungen ändern

Handelsverbände fordern eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts – nicht nur für Bäckereien. (Foto: picture alliance/dpa)

Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken dürfen künftig sonntags länger öffnen – anders als der stationäre Handel. Das Ladenschlussgesetz sei „ein Relikt der Vergangenheit“, beklagt der Präsident der Industrie- und Handelskammer. Er will Sonntagsöffnungen jede Woche ermöglichen.

In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel spricht sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ’seelischen Erhebung‘ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Darüber hinaus warb Adrian für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Der DIHK-Präsident beklagte, dass bei den Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage ein „verlässlicher Rechtsrahmen“ fehle. „Das Ladenschlussgesetz ist aus meiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht“, appellierte Adrian.

Kritik der Gewerkschaften, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies der DIHK-Präsident zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere würden Länder zeigen, dass es funktioniere. „Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?“, fragte Adrian.

Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt. Dieser beruht auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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