FAQ
Mit einem Vorschuss springt der Staat ein, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt für die Kinder zahlt. Das ist teuer, doch die Sparpläne der Familienministerin stoßen auf massive Kritik – auch in der Koalition. Was ist geplant, was wären die Folgen?
Die Ausgangslage
Elterngeld über einen kürzeren Zeitraum, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende nur noch bis zum 16. Lebensjahr des Kindes – die Bundesregierung spart am Sozialstaat. Die jüngsten Sparpläne aus dem CDU-geführten Familienministerium rufen jedoch breite Kritik hervor – inzwischen auch vom Koalitionspartner SPD. Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte Ministerin Karin Prien in den Zeitungen der Funke Mediengruppe auf, den Vorschlag zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses bei getrennten Familien zurückzunehmen. Was genau ist geplant – und wie argumentieren die Kritiker?
Was genau ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil – in den meisten Fällen der Vater – nicht zahlen kann oder will. Der Staat versucht, sich das Geld vom säumigen Zahler zurückzuholen. Das Problem: Das klappt nur selten. In den meisten Fällen bleibt der Staat auf den Kosten sitzen.
Wie ist die Zahlung derzeit geregelt?
Seit 2017 zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes, vor 2017 zahlte er nur bis zum 12. Lebensjahr und auch nur für maximal 72 Monate. Alleinerziehende müssen nachweisen, dass sie kein Geld vom anderen Elternteil erhalten, und einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Der Vorschuss ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von fünf bis elf Jahren 299 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro.
Wie viele Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss und was kostet das?
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten derzeit 855.000 Kinder einen Unterhaltsvorschuss. 2024 zahlte der Staat dafür 3,2 Milliarden Euro. Rund 545 Millionen Euro konnte er von säumigen Zahlern wieder eintreiben. Der Unterhaltsvorschuss hat sich laut Prien zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Die Länder und Kommunen tragen die Kosten des Unterhaltsvorschusses zu 60 Prozent, wobei die Länder ihren Anteil an die Kommunen weiterreichen können. 40 Prozent des Unterhaltsvorschusses zahlt der Bund.
Welche Änderungen sind geplant?
Die Bundesfamilienministerin will, dass der Vorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag des Kindes gezahlt wird. Nicht geändert werden soll dagegen die für Alleinerziehende nachteilige vollständige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Hinter den Plänen stecken auch die Sparvorgaben von Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil. Prien begründet die Sparpläne vor allem mit einer Vervierfachung der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seit der Reform 2017.
Und was ist mit Druck auf säumige Zahler?
Der sogenannte Unterhaltsrückgriff soll verbessert werden. Das heißt, der Staat will bei der Verbesserung der Rückzahlmoral konsequenter nachhelfen. Das könne etwa dadurch geschehen, „dass wir die Verhängung von Fahrverboten schon im Verwaltungsverfahren möglich machen“, sagte Prien im NDR. Zudem müssten die Länder die Eintreibung stärker forcieren und bündeln.
Wird das Geld nicht schon verstärkt eingetrieben?
Es wird versucht. So soll etwa in Hamburg ein neues Zentralamt für höhere Rückholquoten als die derzeit erreichten knapp zwölf Prozent sorgen. Anderswo wurden auch Unterhaltsvorschussstellen verstärkt. Aus Nordfriesland ist zu erfahren, dass dort durch die Unterbringung von Jobcenter, Wohngeldstelle und Jugendamt oft unter einem Dach und mehr Behörden-Datenaustausch Geld von säumigen Zahlern effizienter eingetrieben werden soll. So berichtet es der Bundestagsabgeordnete Truels Reichardt (SPD) im MDR aus seinem Wahlkreis. Er ist auch der Kinderbeauftragte seiner Fraktion und findet die niedrigen Rückholquoten „eine schreiende Ungerechtigkeit“.
Wie viele Kinder wären betroffen?
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wären 110.000 Kinder nicht mehr anspruchsberechtigt. Davon hätten dann etwa 30.000 Kinder Anspruch auf andere Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld. Von Kürzungen betroffen wären somit etwa 80.000 Kinder, deren alleinerziehender Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 3.000 Euro hat.
Was sagen Kritiker zu den Plänen?
Der Kinderschutzbund, das Kinderhilfswerk und weitere Sozialverbände, der DGB, die Linkspartei und die Grünen äußerten sich entsetzt bis empört. Der Tenor: Hier werde gekürzt auf dem Rücken von Alleinerziehenden und Kindern, statt die Konsequenzen für das Nichtzahlen von Unterhalt deutlich zu erhöhen.
Und auch beim Koalitionspartner SPD regt sich Widerspruch. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) – früher einmal selbst Bundesfamilienministerin – lehnte den Vorschlag rundheraus ab. Wer beim Unterhaltsvorschuss kürze, bestrafe Alleinerziehende, die alles alleine stemmen müssten, sowie ihre Kinder – „das ist falsch“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte dem Magazin Focus: „Das Problem sind nicht die Kinder, das Problem sind Väter, die zahlen könnten und es nicht tun.“ Hier müsse der Staat ansetzen. SPD-Generalsekretär Klüssendorf forderte die Familienministerin auf, die Sparpläne zurückzuziehen: „Ich erwarte von Karin Prien, dass sie, bei aller Knappheit in den Kassen, den Blick konsequent darauf richtet, wie wir Alleinerziehenden und ihren Kindern das Leben leichter statt schwerer machen können.“ Eine Kürzung des Unterhaltsvorschusses dürfe nicht am Ende der Debatte stehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Noch gibt es keinen Gesetzentwurf. Der soll aber kommen. Prien betonte noch einmal, die Sparmaßnahme sei nötig. „Es ist ein gemeinsamer Beschluss“ – inklusive aller Länder. Das war wohl vor allem an die frühere Familienministerin und aktuell wahlkämpfende Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Schwesig, gerichtet. Mit weiterem Gerangel über den angekündigten Gesetzentwurf ist also zu rechnen.
Wie regeln andere Länder den Unterhaltsvorschuss?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich sind die Regelungen ähnlich wie in Deutschland. Frankreich und die Niederlande bieten staatliche Unterstützung beim Eintreiben von Unterhaltszahlungen an. Norwegen und Schweden haben strengere Regelungen. Wenn ein Elternteil nicht zahlt, springt die Sozialversicherung ein. Der Staat treibt die vorgeschossenen Summen im Anschluss konsequent über das Steuersystem oder den Arbeitgeber des säumigen Elternteils ein. In Italien springt der Staat grundsätzlich nicht ein.
Ein ungewöhnliches Druckmittel wählte Argentinien: Die Hauptstadt Buenos Aires geht bereits seit gut einem Jahr härter gegen säumige Väter vor – und hat dies nun auch auf die derzeit noch laufende Fußball-WM ausgedehnt. Der Bürgermeister von Buenos Aires, Jorge Macri, erließ 2025 eine Verordnung, nach der Männer, die den Unterhalt nicht zahlen, keinen Zutritt mehr zu Fußballstadien oder Massenveranstaltungen wie Konzerten bekommen, wie er kürzlich auf der Plattform X schrieb. Ob es nun wirklich zu Stadionverboten bei der WM kommt, war vor dem Halbfinale Argentinien – England in Atlanta nicht bekannt.
(Quelle: dpa, KNA, AFP, Reuters)
