Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform zurückgewiesen. Grüne und Linke hatten einen Stopp der Reform erreichen wollen. Beschlossen werden darf auch das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (bekannt als „Heizungsgesetz“) abgewiesen. Damit könnte der Bundestag am morgigen Freitag beide Gesetze beschließen.
Abgeordnete der Grünen, der Linken sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht. Deren Auswirkungen könnten in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung nicht überblickt werden. Die Gesetze könnten deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück.
Massive Einsparungen sollen kommen
Union und SPD planen mit der Neuregelung massive Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens. Versicherte sollen durch Einschränkungen der bislang kostenfreien Mitversicherung von Angehörigen sowie höhere Zusatzbeiträge belastet werden. Den Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen will die Regierung absenken, wenn auch nicht ganz so stark wie zunächst geplant.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am Morgen in seiner Regierungserkläung gesagt: „Morgen, so hoffe ich jedenfalls, werden wir im Bundestag und im Bundesrat die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue finanzierbare Grundlage stellen“
Die schwarz-rote Koalition sei entschlossen, diese Reform auf den Weg zu bringen, weil dies unabweisbar notwendig sei. Ansonsten drohe ein Beitragssatzanstieg in einer Dimension, „die Beschäftigung in Deutschland verunmöglichen würde“. Deshalb werde man die Reform umsetzen, auch wenn die Opposition „mit allen Mitteln“ versuche, dies zu verhindern, fügte Merz in Anspielung auf einen Eilantrag der Grünen beim Bundesverfassungsgericht hinzu. Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch pochte in der Debatte auf eine schnelle Verabschiedung.
An der geplanten Gesundheitsreform gibt es seit Wochen massive Kritik, etwa von Kommunen, aus der Ärzteschaft und von Gewerkschaften.
Scharfe Kritik am Gesamtpaket
Der Präsident des Landkreistages, Achim Brötel, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Es reicht nicht, auf den letzten Metern noch Sonderlösungen für einzelne Bereiche oder Trägergruppen herausverhandeln zu wollen, während die kommunalen Krankenhäuser, die die Versorgung in der Fläche sichern, weiter unter massivem wirtschaftlichem Druck stehen.“
Auch die Gewerkschaft ver.di forderte Bundestag und Bundesrat auf, das Vorhaben zu stoppen. „Trotz einiger wichtiger Korrekturen auf den letzten Metern bleibt der Kern unverändert: Dieses Gesetz wird die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern drastisch verschlechtern und zehntausende Arbeitsplätze kosten“, warnte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
