Der Mann, der im Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld vier Menschen lebensgefährlich verletzt hat, muss lebenslang in Haft. Er hatte sich in seiner Heimat Syrien der Terrormiliz IS angeschlossen und gilt wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung nach wie vor als gefährlich.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Der Attentäter habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der vorsitzende Richter.
Täter nach wie vor gefährlich wegen radikal-islamischer Gesinnung
Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Vier Opfer aus NRW leiden noch heute unter dem Anschlag
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Bei dem Angriff vor der Bar waren am 18. Mai vergangenen Jahres eine Frau und drei Männer lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer hat sie mit einem präparierten Gehstock attackiert, an den ein Messer mit einer 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war. Er habe dabei „Allahu akbar“ gerufen. Unter den Feiernden vor der Bar waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Syrer hatte schon zuvor zwei Menschen in Syrien getötet
Prozessauftakt Messerangriff in Bielefeld: Syrer hat gestanden
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
36-Jähriger war jahrelang in den Reihen der IS-Miliz aktiv
Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Cousin hatte den Attentäter an die Polizei verraten
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen. Er habe möglichst viele Menschen töten wollen.
Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenüber sah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.
Täter laut Gutachter „kränkbar, intolerant und gewaltbereit“
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
Attentäter hatte Angebot zur Deradikalisierung abgelehnt
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt.
Unsere Quellen:
- Generalbundesanwaltschaft
- Nachrichtenagentur dpa
Sendung: WDR5, WDR aktuell, 01.06.2026, 11 Uhr
